Über uns
Der Hochschulsport der Universität Bonn verfolgt mit seinem kostengünstigen Angebot von sportartspezifischen Kursen, gesundheitsorientierten Kursen, Fitnesskursen, freier sportlicher Betätigung und einem universitätseigenem Gesundheitstrainingszentrum vorrangig breiten- und freizeitsportorientierte Ziele.
Der Hochschulsport findet seine gesetzliche Grundlage in der Bundes- und Landesgesetzgebung (HRG und HG NRW). Neben der gesetzlichen Verankerung und der Erwähnung in den Grundordnungen der Hochschulen werden der Hochschulsport und seine Aufgaben in zahlreichen bundes- und landespolitischen Erklärungen präzisiert.
Der Bonner Hochschulsport hat entsprechend den „Verwaltungsrichtlinien für den Hochschulsport der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität“ vom 30.07.2008 folgende Aufgaben:
- Der Hochschulsport erbringt Dienstleistungen zur Erfüllung der Aufgaben der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn gemäß § 3 Abs. 5 Satz 5 HG durch die Bereitstellung von Sportangeboten für die Mitglieder und Angehörigen der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität und weiterer Hochschulen am Standort Bonn, soweit dies durch entsprechende Vereinbarungen geregelt ist.
- Der Hochschulsport hat die Aufgabe, ein Sportangebot zu organisieren und durchzuführen, das gesundheits-, breiten- und wettkampfsportorientierte Veranstaltungen umfasst. Er wirkt mit an wissenschaftlichen Untersuchungen im Hochschulsport in Zusammenarbeit mit entsprechenden Institutionen der Hochschule. Er beteiligt sich an der Aus- und Weiterbildung der im Hochschulsport eingesetzten Übungsleiter.
- Der Hochschulsport erfüllt unter Beachtung anderweitig geregelter Verwaltungszuständigkeiten Planungs- und Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Errichtung bzw. Beschaffung, Nutzung und Unterhaltung von Sportstätten, Einrichtungen und Geräten.
Der Bonner Hochschulsport
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